Englische Vertragsterminologie im Spannungsfeld zwischen deutschem Recht und deutscher Rechtssprache
Datum
Freitag, 05.05.2017, 10:00 bis 18:00 Uhr
Samstag, 06.05.2017, 10:00 bis 18:00 Uhr
Veranstaltungsort
Leonardo Hotel Düsseldorf City Center
Ludwig-Erhard-Allee 3
40227 Düsseldorf
Veranstalter
BDÜ Landesverband Nordrhein-Westfalen
Referent
Patrick Mustu
In diesem 2-tägigen Seminar werden wir uns anhand von Gesellschaftsverträgen, Satzungen, AGB, Vertriebs- und Arbeitsverträgen aus dem angelsächsischen Wirtschaftsraum mit den Schwierigkeiten und Fallstricken auseinandersetzen, die sich beim Übersetzen in die deutsche Sprache ergeben.
Rechtsbegriffe und -konzepte des Common Law haben nicht immer eine Entsprechung im Deutschen. Das gleiche gilt für Gesellschaftsformen und eine Vielzahl nicht kodifizierter Rechtsgebiete. Wie gehen wir mit diesen Schwierigkeiten um? Ist es überhaupt möglich, eine „richtige“ Übersetzung zu finden? In Gerichtsverfahren hat es schon öfter Streit über die „Korrektheit“ von Übersetzungen gegeben. Nicht nur Parteien, auch Richter bezweifeln manchmal den Gehalt eines übersetzten Dokuments an, wenn sie Texte stichprobenweise vergleichen. Mitunter interessieren sie sich auch für die Bedeutung eines bestimmten Begriffs im englischen Recht.
In diesem Seminar werden wir uns mit Struktur, Aufbau und Inhalt diverser Verträge aus dem Rechtskreis des Common Law beschäftigen und Schwierigkeiten identifizieren, die sich bei einer Übertragung ins Deutsche ergeben. Dabei wird es nicht darum gehen, den „richtigen“ Weg zu bestimmen, sondern im Rahmen eines Austauschs unter den Teilnehmern aufzuzeigen, welche Bandbreite es bei der Wahl eines deutschen Begriffs mitunter geben kann, welche Lösungen vertretbar und welche Übersetzungsvarianten objektiv falsch sind.
Schwerpunkte:
- Aufbau, Struktur und Inhalt ausgewählter Vertragstypen (Articles of Association, General Terms & Conditions, Distribution Agreement, Employment Agreement): Analyse und auszugsweise Übersetzung
- Terms of Art / Doublets & Triplets
- Länderspezifische Konzepte
- Typische Vertragsklauseln englischer Verträge, die in Deutschland unüblich sind.
- Fallstricke anhand ausgewählter Beispiele
Seminarziele:
Die Teilnehmer sollen sensibilisiert werden für unterschiedliche Rechtskonzepte und deren Auswirkungen auf die übersetzerische Tätigkeit. Insbesondere sollen sie sich Wissen über typische und untypische Vertragsklauseln im englischen und deutschen Recht aneignen und Herangehensweisen erlernen, damit im Rahmen ihrer Übersetzertätigkeit umzugehen. Sie sollen ferner lernen, grobe Fehler zu vermeiden und ein Verständnis für die Schwierigkeiten entwickeln, die sich aus dem Zusammenwirken von Recht und Rechtssprache ergeben können.
Zielgruppe:
Übersetzer, die Rechtstexte vom Englischen ins Deutsche übertragen.
Über den Referenten
Patrick Mustu ist Rechtsanwalt, Sprachtrainer und Übersetzer. Er hat in Deutschland und Südafrika Jura studiert und in London und New York gearbeitet. Seit über 20 Jahren ist er in der Erwachsenenbildung tätig, vornehmlich als Firmentrainer und Tagungsreferent.
Patrick Mustu ist Autor mehrerer Publikationen zur englischen Rechtssprache und war von 2013-2016 im Vorstand der European Legal English Teachers‘ Association (EULETA).
Freitag, 05.05.2017, 10:00 bis 18:00 Uhr
Samstag, 06.05.2017, 10:00 bis 18:00 Uhr
Veranstaltungsort
Leonardo Hotel Düsseldorf City Center
Ludwig-Erhard-Allee 3
40227 Düsseldorf
Veranstalter
BDÜ Landesverband Nordrhein-Westfalen
Referent
Patrick Mustu
Preise / Konditionen
Frühbucherpreise
(bei Buchung bis zum 03.03.2017)
Kontakt
BDÜ Landesverband Nordrhein-Westfalen
Geschäftsstelle
Tel.: 0221 80148444
E-Mail: nw@bdue.de
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