Sprache contra Recht: Deutsche und englische Verträge im Vergleich
Datum
Samstag, 28.04.2018
10:00 bis 18:00 Uhr
Veranstaltungsort
MAK-Seminar
Brigittengässchen 7 (Haupteingang)
50667 Köln
Veranstalter
BDÜ Landesverband Nordrhein-Westfalen
Referent
Patrick Mustu
Im Rahmen der Vertragsübersetzung stoßen wir immer wieder auf Schwierigkeiten beim Umgang mit deutschen und englischen Rechtsbegriffen. Dabei haben wir es häufig mit Begriffen zu tun, die keine Entsprechung im jeweils anderen Rechtssystem haben und eine Lösung erfordern, die möglichst genau, aber auch verständlich sein soll. Auch stoßen wir immer wieder auf Klauseln, die im jeweils anderen Rechtssystem unüblich sind. Im Englischen werden wir beispielsweise mit einer Ansammlung gleicher oder ähnlicher Begriffe (Doublets und Triplets) konfrontiert, die bewältigt werden müssen. Im Deutschen beißen wir uns die Zähne an Fachbegriffen wie Prokura und Prokurist aus.
Anhand deutscher und englischer Anteilskaufverträge wollen wir uns diese Problematik verdeutlichen und Schwierigkeiten wie auch Lösungen in beide Sprachrichtungen identifizieren. Dabei wird uns zugutekommen, dass ein SPA (Share Purchase Agreement/Anteilskaufvertrag) Begrifflichkeiten aus vielen Bereichen vereint. Neben gesellschaftsrechtlicher Terminologie finden wir dort unter anderem auch finanz- und arbeitsrechtliche Begriffe. Aufgrund dieser Bandbreite wird uns eine substanzielle Terminologiearbeit unter Herausarbeitung inhaltlicher und rechtlicher Unterschiede möglich sein.
Etwa die Hälfte der zur Verfügung stehenden Zeit wird auf praktische Übungen entfallen.
Schwerpunkte:
- Unterschiede in Aufbau, Struktur und Inhalt
- Vertragsklauseln, die im jeweils anderen Rechtssystem unüblich sind
- Deckungsgleiche und nicht deckungsgleiche Begriffe
- Problembewältigungsstrategien durch Äquivalenzsuche, Übernahme, Umschreibung und Neologismus
- Einzelne Problemfelder: conditions, warranties & representations, equitable remedies, consideration / Vertragsstrafen, Unmöglichkeit, Treu und Glauben
Seminarziele:
Die Teilnehmer sollen sicherer werden im Umgang mit unbekannten Rechtsbegriffen und -konzepten und Strategien entwickeln, in Ermangelung eines passenden Äquivalents vertretbare Ersatzlösungen zu entwickeln. Sie sollen ferner lernen, grobe Fehler zu vermeiden und ein Verständnis für die Schwierigkeiten entwickeln, die sich aus dem Zusammenwirken von Recht und Rechtssprache ergeben können.
Zielgruppe:
Das Seminar richtet sich sowohl an Übersetzer, die Rechtstexte vom Englischen ins Deutsche übertragen, als auch an solche, die vom Deutschen ins Englische übersetzen.
Über den Referenten
Patrick Mustu ist Rechtsanwalt, Sprachtrainer und Übersetzer. Er hat in Deutschland und Südafrika Jura studiert und in London und New York gearbeitet. Seit über 20 Jahren ist er in der Erwachsenenbildung tätig, vornehmlich als Firmentrainer und Tagungsreferent.
Patrick Mustu ist Autor mehrerer Publikationen zur englischen Rechtssprache und war von 2013-2016 im Vorstand der European Legal English Teachers‘ Association (EULETA).
Samstag, 28.04.2018
10:00 bis 18:00 Uhr
Veranstaltungsort
MAK-Seminar
Brigittengässchen 7 (Haupteingang)
50667 Köln
Veranstalter
BDÜ Landesverband Nordrhein-Westfalen
Referent
Patrick Mustu
Preise / Konditionen
Frühbucherpreise
(bei Buchung bis zum 24.02.2018)
Kontakt
BDÜ Landesverband Nordrhein-Westfalen
Geschäftsstelle
Tel.: 0221 80148444
E-Mail: nw@bdue.de
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