Seminar Deutsche Rechtssprache, 3. MODUL, SDR 03-2020


 

Datum

Samstag, 04.07.2020

10:00 bis 18:00 Uhr


Veranstaltungsort

CVJM City Hotel Hannover

Limburgstr. 3

30159 Hannover


Veranstalter

BDÜ Landesverband Nord


Referent

Dr. Jens Pape, Rechtsanwalt und ermächtigter Urkundenübersetzer


Seminar Deutsche Rechtssprache

zum Nachweis der fachlichen Eignung gemäß § 23 Abs. 2 Nr. 2 NJG

betreffend sichere Kenntnisse der deutschen Rechtssprache

bestehend aus 3 Seminarmodulen die einzeln buchbar sind

 

Das neue Beeidigungsrecht in Niedersachsen und Bremen fordert von den Übersetzern und Dolmetschern neben den entsprechenden Sprachkenntnissen, einen Nachweis über „sichere Kenntnisse“ der deutschen Rechtsprache. Dazu bietet der BDÜ LV Nord e.V. eine Seminarreihe für den Erwerb der geforderten Kenntnisse an. Seminar und Prüfung werden vom Landgericht Hannover, dem Landgericht Bremen und dem Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht im Rahmen des gültigen Beeidigungsgesetzes anerkannt.

Seminarbeschreibung:

Der Lehrgang dient dem Erwerb der für die Beeidigung nach neuem Recht erforderlichen Kenntnisse der deutschen Rechtssprache. Vorkenntnisse sind nicht erforderlich, jedoch hilfreich. Das Ziel ist es, die Teilnehmer auf den Stand der erhöhten gesetzlichen Anforderungen in Niedersachsen zu bringen und dabei Strukturen und Inhalte des Rechts eingehend und umfassend zu vermitteln. Der Lehrgang ist als Lernseminar mit drei Modulen konzipiert. Das bedeutet, dass das Wissen im Unterricht vermittelt wird. Das hat zwar zur Folge, dass der Stoff in jeder Einheit wiederholt und vertieft wird, aber dafür ist ein voriges Heimstudium entbehrlich. Allerdings sollte der vermittelte Stoff unbedingt nachbereitet werden, um den Anforderungen der Prüfung gewachsen zu sein. Für den Lehrgang sind drei Unterrichtseinheiten zu jeweils acht Stunden vorgesehen. Anschließend wird die Prüfung schriftlich abgenommen.

 

Das Seminar wird auf Deutsch abgehalten und ist für Übersetzer/ Dolmetscher aller Sprachrichtungen geeignet.

Jedes Seminarmodul muss einzeln gebucht werden. Die Prüfung kann nur nach Absolvieren aller drei Module erfolgen!

 

Ablaufplan der Seminarmodule: jeweils 10:00 bis 18:00 Uhr:

 

SDR 01-2020    31. Januar 2020

Bürgerliches Recht einschließlich Schuldrecht, Sachenrecht, Grundzüge des Zivilprozessrechts

Strafrecht und Strafprozessrecht

 

SDR 02-2020    15. Februar 2020

Allgemeines und besonderes Verwaltungsrecht einschließlich Polizeirecht, Baurecht, Aufenthalts-, Asyl- sowie Verwaltungsprozessrecht

Staatsrecht/Staatsbürgerkunde/Staatsangehörigkeitsrecht/Europarecht und Personenstandsrecht, Sozialrecht und Sozialprozessrecht, Steuerrecht und Finanzprozessrecht

 

SDR 03-2020     04. Juli 2020       

Arbeitsrecht einschließlich Arbeitsgerichtsprozessrecht, Zivilprozessrecht

Notariat und Urkundswesen, Familienrecht, Erbrecht, internationales Privatrecht

  

Prüfungstag     05. Juli 2020

09.00 bis 13.00 Uhr

Schriftliche Prüfung

 

Die Grundlage für das Seminar ist das Buch Daum, Ulrich: Gerichts- und Behördenterminologie, Eine gedrängte Darstellung des Gerichtswesens und des Verwaltungsverfahrens, in der Bundesrepublik Deutschland, 11. Auflage Berlin 2013.

Hinzu kommt die Empfehlung für Creifelds, Carl: Rechtswörterbuch, 21. Auflage München 2014, Besier, Petra: Rechtskunde für Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte, 2011.

Es muss für das Seminar aber nicht angeschafft werden. Bei jedem Seminarmodul wird ein Handout ausgegeben.

 

HINWEIS:
Auf Grund der aktuellen Lage kann es möglicherweise kurzfristig zu einer Umorganisation auf ein Webinar kommen.
Bitte achten Sie bei Reise- und ggf. Unterkunftsbuchungen auf für Sie günstige Stornobedingungen.

 

 

 


Über den Referenten

Dr. Jens Pape ist seit 2003 als Rechtsanwalt und seit 2005 als Ermächtigter Urkundenübersetzer tätig. Zudem ist er Dozent beim Institut für Betriebs- und Arbeitstechnik in Hannover, sowie stellvertretendes Mitglied im Meisterprüfungsausschuss der Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade. Seine juristischen Schwerpunkte liegen im Arbeits- und Immobilienrecht, was durch entsprechende Fachanwaltsbezeichnungen (Arbeitsrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht) belegt ist.

 

Bitte beachten Sie:
Voraussetzung für die Buchung dieses Seminars ist die Teilnahme am Seminar:
Seminar Deutsche Rechtssprache, 2. MODUL, SDR 02-2020, 15.02.2020, Hannover
Sie können sich daher für dieses Seminar nur dann anmelden, wenn Sie das vorgenannte Seminar besucht haben.
Das System wird im weiteren Teil der Anmeldung prüfen, ob diese Voraussetzung erfüllt ist.
Erfüllen Sie diese Voraussetzung nicht, ist eine Anmeldung leider nicht möglich. Wir bitten Sie, bei eventuellen Rückfragen an die angegebene Kontaktadresse zu wenden.


Förderprogramme

Bildungsscheck NRW
Bei der Buchung dieses Seminars ist es möglich, einen Bildungsscheck aus dem Programm NRW-Bildungsscheck einzulösen (weitere Informationen finden Sie auf www.weiterbildungsberatung.nrw/foerderung/bildungsscheck). In diesem Fall sind nur 50% des Seminarpreises zu zahlen.
Bitte beachten Sie dabei, dass der Bildungsscheck vor dem Seminarbeginn beantragt werden muss. Er wird sonst nicht von der ausstellenden Institution eingelöst und der vollständige Seminarpreis wird fällig.


Samstag, 04.07.2020

10:00 bis 18:00 Uhr


Veranstaltungsort

CVJM City Hotel Hannover

Limburgstr. 3

30159 Hannover


Veranstalter

BDÜ Landesverband Nord


Referent

Dr. Jens Pape, Rechtsanwalt und ermächtigter Urkundenübersetzer


Preise / Konditionen

Preise / Konditionen

Nichtmitglieder:
195,00 €

Mitglieder:
145,00 €

Studenten:
110,00 €

Studentische BDÜ-Mitglieder:
75,00 €

Frühbucherpreise
(bei Buchung bis zum 06.03.2020)
Nichtmitglieder:
180,00 €

Mitglieder:
130,00 €

Studenten:
110,00 €

Studentische BDÜ-Mitglieder:
75,00 €

Zusatzinformationen

Zusatzinformationen

Frühbucherrabatt bei Buchung und Zahlung bis zum 06.03.2020. Kostenfreie Stornierung bis 13.03.2020 (10€ Bearbeitungsgeb.) möglich. Für Studierende wird kein Frühbucherrabatt gewährt.

Bildungsscheck NRW
Bei der Buchung dieses Seminars ist es möglich, einen Bildungsscheck aus dem Programm NRW-Bildungsscheck einzulösen (weitere Informationen finden Sie auf www.weiterbildungsberatung.nrw/foerderung/bildungsscheck). In diesem Fall sind nur 50% des Seminarpreises zu zahlen.
Bitte beachten Sie dabei, dass der Bildungsscheck vor dem Seminarbeginn beantragt werden muss. Er wird sonst nicht von der ausstellenden Institution eingelöst und der vollständige Seminarpreis wird fällig.



Kontakt

BDÜ Landesverband Nord
Geschäftsstelle
Tel.: 0551 77341
E-Mail: nord@bdue.de

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