Praxisseminar Übersetzen und Dolmetschen für das Standesamt


 

Datum

Sonntag, 10.03.2019

10:00 bis 17:30 Uhr


Veranstaltungsort

Best Western Leoso Hotel

Pasadenaallee 4

67059 Ludwigshafen


Veranstalter

BDÜ Landesverband Rheinland-Pfalz


Referent

Gerhard Bangert, Standesbeamter


Welche Formalien sind bei der Anfertigung beglaubigter Übersetzungen zu beachten, die beim Standesamt vorgelegt werden sollen? Welche Standardformulare gilt es zu kennen? Was unterscheidet ein Ehefähigkeitszeugnis von einer Ledigkeitsbescheinigung? Wie können wir allgemein unsere Übersetzungen für die Zielbehörden noch besser machen? Welche moralische und berufliche Verantwortung hat ein Dolmetscher, der für die Schließung einer Scheinehe herangezogen wird? Unser Referent Gerhard Bangert stellt sich für Ihre Fragen zur Verfügung und vermittelt den Seminarteilnehmerinnen und -teilnehmern sowohl grundlegendes Fachwissen als auch spannende Detailinformationen über die Arbeit von Übersetzern und Dolmetschern beim Standesamt.

Dieses Praxisseminar soll Einblicke in viele Bereiche des Standesamtswesen geben, mit dem Übersetzer und Dolmetscher bei ihrer Arbeit in Berührung kommen sowie Fragen von Übersetzern und Dolmetschern beantworten, die direkt oder indirekt über Urkunden, die von ihren Kunden dem Standesamt vorgelegt werden, für das Standesamt tätig sind.

Im Anschluss an die nachstehenden Seminarinhalte folgt eine Fragerunde. Hr. Bangert bittet Sie ausdrücklich um Einreichung von Fragen vorab. Es wird um rechtzeitige Einsendung von Fragen (2 Wochen vor Seminarbeginn an rp.seminare@bdue.de), die der Referent im Rahmen dieser Fragerunde beantworten soll, gebeten.

Öffentliche Urkunden und Legalisation

Rechtsgrundlagen für den Einsatz von Übersetzern und Dolmetschern sowie für die Übersetzung von Urkunden

Deutsches und internationales Namensrecht

Formulare/Vordrucke im Standesamt

a) Eheschließung

- Anmeldung

- Geburtsurkunde/beglaubigter Registerauszug

- Ehefähigkeitszeugnis

- Niederschrift

- Eheregister

- Eheurkunde

- Namensrecht der Ehegatten

b) Geburt

- Anerkennung der Vaterschaft

- Vorzulegende Unterlagen

- Geburtenregister

- Geburtsurkunde

- Versicherung an Eides statt

- Namensrecht des Kindes

Transliteration

- Rechtsgrundlagen

- Namen

- Ortsangaben

- Zeitangaben

Fragen aus der Praxis

(Änderungen vorbehalten. Die Reihenfolge der im Seminar behandelten Themen muss nicht mit der vorgenannten Reihenfolge übereinstimmen.)


Über den Referenten

Gerhard Bangert war bis 2000 als Standesbeamter tätig und ist seit 1991 Fachberater im Fachverband der Hessischen Standesbeamtinnen und Standesbeamten e. V. Von 2000 bis 2016 war er hauptamtlicher Studienleiter – und einziger hauptamtlicher Ausbilder in Deutschland – an der Akademie für Personenstandswesen. Seit 2017 ist er Geschäftsführer des Bundesverbands der Deutschen Standesbeamtinnen und Standesbeamten (BDS) e. V.

 

Sonntag, 10.03.2019

10:00 bis 17:30 Uhr


Veranstaltungsort

Best Western Leoso Hotel

Pasadenaallee 4

67059 Ludwigshafen


Veranstalter

BDÜ Landesverband Rheinland-Pfalz


Referent

Gerhard Bangert, Standesbeamter


Preise / Konditionen

Preise / Konditionen

Nichtmitglieder:
310,00 €

Mitglieder:
210,00 €

Studenten:
100,00 €

Studentische BDÜ-Mitglieder:
80,00 €

Frühbucherpreise
(bei Buchung bis zum 10.01.2019)
Nichtmitglieder:
250,00 €

Mitglieder:
180,00 €

Studenten:
90,00 €

Studentische BDÜ-Mitglieder:
70,00 €

Zusatzinformationen

Zusatzinformationen

Im Preis sind Mittagessen und Tagungsgetränke sowie die Seminarunterlagen enthalten.



Kontakt

Cristina Müller

mueller@bdue.de

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Online buchbar bis zum 03.03.2019

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