Arbeitsrechtliche Terminologie in englischen Übersetzungen: ein Minenfeld
Datum
Freitag, 25.10.2019, 10:00 bis 17:00 Uhr
Samstag, 26.10.2019, 10:00 bis 17:00 Uhr
Veranstaltungsort
Geschäftsstelle des BDÜ LV Bayern
Rottmannstr. 11
80333 München
Veranstalter
BDÜ Landesverband Bayern
Referent
Patrick Mustu
Arbeitsrechtliche Dokumente ins Englische zu übersetzen bedeutet für den Übersetzer in der Regel, von deutschen Juristen auf Grundlage deutschen Rechts verfasste Verträge, Informationen und Stellungnahmen in eine Sprache zu übertragen, der viele Fachbegriffe fremd sind. Wörterbücher stoßen hier an Grenzen und stellen mitunter unverständliche oder sogar missverständliche Ausdrücke bereit. Probleme sind vorprogrammiert.
Seminarinhalte:
Das deutsche Arbeitsrecht ist sehr ausdifferenziert und vielschichtig. Viele seiner Bestimmungen und Konzepte sind in angelsächsischen Ländern unbekannt. Dementsprechend fehlen Äquivalenzbegriffe, was den Übersetzer vor die Herausforderung stellt, sinnvolle und verständliche Lösungen zu entwickeln. Der Zielkonflikt übersetzerischer Tätigkeit, ein Ergebnis bereitzustellen, das einen angemessenen Ausgleich zwischen Genauigkeit auf der einen, und Lesbarkeit und Verständlichkeit auf der anderen Seite herbeiführt, tritt hier besonders deutlich zu Tage.
In diesem Seminar werden wir uns mit einer Vielzahl von Themen und Textsorten auseinandersetzen. Wir werden uns mit in der Praxis besonders häufig vorkommenden Vorgängen beschäftigen, darunter die Begründung und Ausgestaltung von Arbeitsverhältnissen sowie das breite Feld der Mitbestimmung mit den vielfältigen Beteiligungsrechten des Betriebsrates. Neben Vertragsklauseln werden wir anwaltliche Korrespondenz und Arbeitszeugnisse zum Gegenstand unserer Übersetzungsübungen machen.
Im Einzelnen:
- Anstellungsverträge
- Geschäftsführerdienstverträge
- Freie-Mitarbeiter-Verträge
- Aufhebungsverträge
- Vereinbarungen über Wettbewerbsverbote
- Kündigungsschutz
- Arbeitnehmervertretung / Betriebsrat
- Betriebsvereinbarungen / Sozialpläne / Interessenausgleich
- Anwaltliche Schriftsätze, Mandantenschreiben und Stellungnahmen
- Zeugnisse
Wir werden uns einen Überblick über Bereiche des deutschen Arbeitsrechts verschaffen, die besonders häufig Gegenstand übersetzerischer Tätigkeit sind. Dabei werden wir uns die Schwierigkeiten bei der Übersetzung in eine Zielsprache vor Augen führen, der viele Begriffe, Prinzipien und Konzepte, die der Ausgangssprache zugrunde liegen, fremd sind. Die Entwicklung von Lösungsstrategien für die Bewältigung von Problemen, die sich hieraus ergeben, werden wir anhand verschiedener Techniken (Umschreibung, Lexementlehnung, Neologismus) erörtern. Wir werden ferner einen Blick auf grobe Fehler werfen, sie von vertretbaren Lösungen abgrenzen und ein Verständnis für das Zusammenwirken von Recht und Rechtssprache entwickeln.
Zielgruppe:
Dieses Seminar richtet sich an Übersetzer, die Rechtstexte aus den Bereichen Arbeitsrecht und Personalwesen vom Deutschen ins Englische übertragen.
Methoden:
Vortrag, Unterrichtsgespräch, Übungen
Über den Referenten
Patrick Mustu ist Rechtsanwalt, Sprachtrainer und Übersetzer. Er hat in Deutschland und Südafrika Jura studiert und in London und New York gearbeitet. Seit über 20 Jahren ist er in der Erwachsenenbildung tätig, vornehmlich als Firmentrainer und Tagungsreferent.
Patrick Mustu ist Autor mehrerer Publikationen zur englischen Rechtssprache und war von 2013-2016 im Vorstand der European Legal English Teachers‘ Association (EULETA).
Freitag, 25.10.2019, 10:00 bis 17:00 Uhr
Samstag, 26.10.2019, 10:00 bis 17:00 Uhr
Veranstaltungsort
Geschäftsstelle des BDÜ LV Bayern
Rottmannstr. 11
80333 München
Veranstalter
BDÜ Landesverband Bayern
Referent
Patrick Mustu
Preise / Konditionen
Frühbucherpreise
(bei Buchung bis zum 26.09.2019)
Zusatzinformationen
Bitte überweisen Sie die Gebühr unter Angabe des Seminarcodes. Frühbucherpreise gelten nur bei Zahlungseingang auf unserem Konto bis zum angegebenen Zeitpunkt.
Kontakt
BDÜ Landesverband Bayern
Geschäftsstelle
Tel.: 089 283330
E-Mail: by@bdue.de
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