Urkundenübersetzen – was kann, was darf, was muss übersetzt werden? Fr. Dalügge-Momme; Dauer: 2h


 

Datum

Mittwoch, 19.04.2023

16:00 bis 18:00 Uhr


Veranstaltungsort

Online-Seminar


Veranstalter

BDÜ Weiterbildungs- und Fachverlags GmbH


Referentin

Natascha Dalügge-Momme


Urkundenübersetzen – was kann, was darf, was muss übersetzt werden? Fr. Dalügge-Momme

Die Veranstaltung findet am Mittwoch, den 19.04.2023 zwischen 16:00 - 18:00 Uhr statt.

 

Urkundenübersetzen – eine unterschätzte Kunst

Vereidigte, ermächtigte oder beeidete (beeidigte) Sprachmittler:innen werden in ihrer beruflichen Praxis häufig mit vielerlei Arten von Urkunden und Dokumenten konfrontiert. Einige allgemein gültige Regeln und Richtlinien sind bei der Übersetzung zu beachten – ungeachtet der Ausgangs- und Zielsprache.

Voraussetzungen und Praxis

Die Voraussetzungen für vereidigte, beeidigte (beeidete) und ermächtigte Übersetzer:innen sind fundierte Kenntnisse, der Rechtsordnung, der Rechtssprache ihrer Ausgangs- und Zielsprache, als auch für die praktische Ausübung, die Kenntnisnahme der diesbezüglichen Merkblätter der be- oder vereidigenden Behörden. Ferner ist es unabdinglich, die Prinzipien der Berufsethik auch in der Praxis zu wahren.

Unterschiedliche staatliche Systeme sind der Ursprung unterschiedlicher Rechtsinstitute. Diese können sich gegebenenfalls durch Gesetzesänderung, Umsetzung europäischer Richtlinien oder anderes ändern, müssen permanent verglichen und bei der Übersetzung in Betracht gezogen werden. Es gilt, grundsätzliche Regeln zu beachten, die einen Rahmen für eine korrekte Übertragung bilden. Landesspezifische Abweichungen müssen dabei ebenso benannt, wie berücksichtigt werden. Dies kann sich auf die Groß- und Kleinschreibung, Daten und Zahlen, Transliterationsnormen, die Berücksichtigung etwaiger Formerfordernisse und Ähnliches erstrecken. Es ist nicht an den Übersetzer:innen festzustellen, ob ein Dokument echt ist. In jedem Fall ist festzuhalten, ob eine Scan- oder Fax-Kopie vorgelegen hat, oder ein Original. Dies ist in den meisten Bundes- oder europäischen Ländern vorgesehen.

Urkundenübersetzer sind sowohl ihren Kunden gegenüber, als auch den Behörden für die die gegebene Übersetzung angefertigt wird, verpflichtet. Sie sollten ausschließlich übertragen, nicht kommentieren, wobei Fußnoten für Erläuterungen manchmal erforderlich sind.

Urkundenübersetzung ist folglich eine weit unterschätzte Fertigkeit und verlangt Rechtskenntnisse, die durch den Gebrauch der entsprechenden Terminologie umgesetzt werden. Endgültige Kenntnisse gibt es nicht. Urkundenübersetzen bedarf der ständigen Weiterbildung. Dies gilt ebenso für das juristische Dolmetschen.


Sie als Teilnehmer haben die Möglichkeit, bereits im Vorfeld konkrete Fragen zum Thema zu stellen. Bitte richten Sie Ihre Fragen und Anregungen bis 2 Tage vor dem Webinartermin an webinare@bdue.de
Auch während des Webinars können Sie gern Fragen stellen, die entweder im Webinar oder im Nachgang dazu beantwortet werden.

Die Aufzeichnung des Webinars können Sie sich im Nachhinein und falls Sie zum Webinartermin verhindert sein sollten, über den Aufzeichnungslink anschauen, den wir Ihnen im Anschluss an das Webinar zusenden. Den Aufzeichnungslink erhalten alle angemeldeten Teilnehmer, unabhängig davon, ob sie live im Webinar dabei waren oder nicht.

Für die Webinarteilnahme benötigen Sie keine spezielle Software. Welche Betriebssysteme unterstützt werden, erfahren Sie hier.

Vergünstigte Teilnahmepreise für Mitglieder von Berufsverbänden:
Neben den Mitgliedern des BDÜ können auch Mitglieder der FIT-Mitgliedsverbände, Mitglieder der Gesellschaft für Technische Kommunikation e.V. – tekom und des DTT, Mitglieder des VdÜ und des Chartered Institute of Linguists, der aiic Deutschland,
des Berufsverbandes der Gebärdensprachdolmetscher/innen in Norddeutschland e.V. (BGN), des Berufsverbandes der Gebärdensprachdolmetscher_innen Hessen e.V. (BVGH e.V), des Berufsverbandes der Gebärdensprachdolmetscher*innen in Sachsen-Anhalt e. V. (BeGiSA), des Untertitelforum - AVÜ e.V. und der BücherFrauen e.V. zum Mitgliedsbetrag teilnehmen.

Um diesen berechnet zu bekommen, geben Mitglieder im dafür vorgesehenen Textfeld des Anmeldeformulars bitte ihre Mitgliedsnummer an.

 


Über die Referentin

Natascha Dalügge-Momme ist seit 1990 freiberuflich tätige Fachübersetzerin und Dolmetscherin für Deutsch, Russisch, Französisch und Englisch. Neben einem Magister Artium in Romanistik (Französisch, Spanisch, Portugiesisch), Slawistik (Russisch und Bulgarisch) und Amerikanistik mit dem Schwerpunkt Übersetzungswissenschaften, verfügt sie über ein juristisches Aufbaustudium im russischen und französischen Recht. Sie war 1. Vorsitzende des ADÜ Nord, Vize-Präsidentin und Präsidentin der FIT Europe und ist derzeit Vorstandsvorsitzende des VVDÜ*.

*VVDÜ: Verband der Vereidigten Dolmetscher und Übersetzer in Hamburg

 

Mittwoch, 19.04.2023

16:00 bis 18:00 Uhr


Veranstaltungsort

Online-Seminar


Veranstalter

BDÜ Weiterbildungs- und Fachverlags GmbH


Referentin

Natascha Dalügge-Momme


Preise / Konditionen

Preise / Konditionen

Nichtmitglieder:
103,00 €

Mitglieder:
75,00 €

Studenten:
78,00 €

Studentische BDÜ-Mitglieder:
66,00 €

Vorstehende Preise enthalten bereits die gesetzliche Mehrwertsteuer, die in der Rechnung entsprechend ausgewiesen wird



Kontakt

BDÜ Weiterbildungs- und Fachverlags GmbH, Marta Glagla

info@bdue-fachverlag.de

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Online buchbar bis zum 19.04.2023

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