Übersetzung spanischer Zivilurteile und Grundbegriffe des Zivilverfahrensrechts
Datum
Freitag, 01.03.2024, 13:00 Uhr
bis Samstag, 02.03.2024, 16:00 Uhr
Veranstaltungsort
Hotel Art NOUVEAU
Leibnizstraße 59
10629 Berlin
Veranstalter
BDÜ Landesverband Berlin-Brandenburg
Referent
Dr. David Cuenca Pinkert, Dr. jur., M.A. Europäische Rechtslinguistik mit Schwerpunkt Spanisch
Welcher ist der wichtigste Aufbauunterschied zwischen deutschen und spanischen Urteilen? Warum heißt es im deutschen Tatbestand „hat Beweis erhoben“ und nicht „erhob Beweis“ und welche Auswirkungen hat dieser Umstand auf die Übersetzung in das Spanische? Wie würde man das Teilversäumnis- und Schlussurteil in das Spanische übertragen?
Das vorliegende Seminar befasst sich mit den Grundbegriffen und -strukturen des deutschen und spanischen Zivilprozessrechts und legt den Schwerpunkt auf die Hauptentscheidungsform deutscher und spanischer Gerichte: das Urteil.
Besprochen wird sein Aufbau in kontrastiver Form, sein Inhalt in den jeweiligen Rechtsordnungen und seine Übersetzung in beide Sprachrichtungen. Schwerpunkte liegen zum einen auf dem Verständnis der jeweiligen juristischen Begriffe und Phänomene sowie zum anderen auf zentralen linguistischen Fragestellungen, wie es in der vergleichenden Urteilsrechtssprache vor allem die Tempora und die diatopische Variation sind.
Zielgruppe:
Angehende und bereits fertig ausgebildete Übersetzer/-innen mit Schwerpunkt Rechtsübersetzen
01.03.2024, 13 bis 18 Uhr
02.03.2024, 9 bis 16 Uhr
Heiß- und Kaltgetränke sowie Snacks (+ belegte Brötchen für die Mittagspause) sind im Seminarpreis enthalten.
Über den Referenten
Dr. David Cuenca Pinkert war nach seinem Studium der Rechtswissenschaften mit dem Schwerpunkt Internationales Privat-, Wirtschafts- und Verfahrensrecht an der Universität zu Köln und der ersten Staatsprüfung als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für internationales und ausländisches Privatrecht an der Universität zu Köln tätig. 2019 folgte ein Forschungsaufenthalt an der Università Roma La Sapienza und darauf die Promotion. Nach einem Masterstudiengang Europäische Rechtslinguistik mit Schwerpunkt Spanisch war er in den Jahren 2021-2023 Referendar im Oberlandesgerichtsbezirk Köln mit Stationen im Auswärtigen Amt (Berlin), in der Wirtschaftskanzlei Osborne Clarke (Köln) und an der deutschen Außenhandelskammer (Madrid). Im August 2023 legte er erfolgreich die Prüfung zum staatlich geprüften Übersetzer für Spanisch ab. Seitdem ist er in der Anwaltskanzlei Görg Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB in Köln tätig. Der Referent ist bilingual Deutsch und Spanisch und ist sprach- sowie rechtswissenschaftlich bikulturell ausgebildet.
Freitag, 01.03.2024, 13:00 Uhr
bis Samstag, 02.03.2024, 16:00 Uhr
Veranstaltungsort
Hotel Art NOUVEAU
Leibnizstraße 59
10629 Berlin
Veranstalter
BDÜ Landesverband Berlin-Brandenburg
Referent
Dr. David Cuenca Pinkert, Dr. jur., M.A. Europäische Rechtslinguistik mit Schwerpunkt Spanisch
Preise / Konditionen
Frühbucherpreise
(bei Buchung und Zahlung bis zum 01.02.2024)
Kontakt
BDÜ Landesverband Berlin-Brandenburg
Frau Dr. phil. Zahra Samareh
Weiterbildungsreferentin
E-Mail: samareh@bdue.de
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